Hilfsnavigation

30.07.2018

Sperrung der Wälder für Jagdausübungsberechtigte

Der Wald prägt in Mecklenburg-Vorpommern die Landschaft und gehört zu den Naturreichtümern des Landes. Er ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Wald ist wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Biodiversität, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur sowie die Erholung der Bevölkerung zu erhalten.

Hinweis für Jagdausübungsberechtigte:

„Begründung der Allgemeinverfügung:

In den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte herrscht auf Grund der anhaltenden Trockenheit hohe und höchste Waldbrandgefahr. Waldbrände führen zur Vernichtung des Waldes und stellen eine akute Gefahr für Leib- und Leben der Anwohner und der Waldbesucher dar.

Zum Schutz des Waldes und zum Schutz von Leib- und Leben der Waldbesucher wird in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens das Betreten des Waldes abseits der Wege durch Sperrung untersagt.

Vorerst Ausgenommen von der Verfügung sind Waldwege (Fahrwege, Rad- und Wanderwege, Zufahrten zu Gehöften, u.a.).“ (Auszug aus der Allgemeinverfügung)

Das Betretungsverbot der Waldflächen gilt auch für die Jagdausübung! Ausgenommen sind Waldbesitzer, Forstbehörden oder Personen, die in deren Auftrag oder mit deren Genehmigung handeln.

Dies bedeutet, dass Jagdausübungsberechtigten, die nicht gleichzeitig Waldbesitzer oder Forstbehörde sind, die Jagdausübung auf Waldflächen untersagt ist!

Die Kontrolle der Einhaltung des Betretungsverbotes und Ahndung von Verstößen wird durch die Untere Forstbehörde (zuständige Behörde der Sperrung) vollzogen.