Freiwillige Meldung als Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Schriftführerinnen oder Schriftführer und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Rechtsgrundlage(n)
• Bundeswahlgesetz (BWahlG)
• Bundeswahlordnung (BWO)
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
Fristen
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Frau Gau (Kontaktdaten siehe unten) auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung für die anstehenden Wahlen im Jahr 2024 ist wie folgt gestaffelt:
- Wahlvorstehende, sowie dessen Stellvertretung 100,00 Euro
- Schriftführende, sowie dessen Stellvertretung 80,00 Euro
- Beisitzende 60,00 Euro
Darüber hinaus wird am Wahltag eine Werbeprämie in Höhe von 20,00 Euro an Wahlhelfende ausgezahlt, welche eine Person werben, die erstmals Wahlhelfende wird. Die Prämie wird nur für eine einzige Werbung gezahlt und nur, wenn auch beide tatsächlich bei der Wahl anwesend waren.
Ansprechpartner
Auskünfte erteilt Frau Christin Gau unter Rufnummer 03962 2551-67 oder c.gau@penzlin.de.
Formular zur Freiwilligen Meldung als Wahlhelfer - Bereitschaftserklärung