Wahl der Landrätin/des Landrats 2025
Wahl der Landrätin/des Landrates
Die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Landrätin/ zum Landrat in Mecklenburg-Vorpommern finden sich insbesondere in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und im Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V.
Bei der Landratswahl benötigt die Kandidatin oder der Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, um Landrätin oder Landrat zu werden. Wird diese im ersten Wahlgang von keiner Kandidatin oder keinem Kandidaten erreicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt, bei der die relative Mehrheit reicht. Bewerber für das Landratsamt dürfen nicht älter als 60 Jahre sein, Amtsinhaber dürfen sich jedoch bis zum Alter von 64 Jahren zur Wiederwahl stellen.
Die Termine für diese Wahl und einer möglicher Stichwahl werden durch den Kreistag festgelegt.
Die nächste Wahl der Landrätin/des Landrates findet am 11. Mai 2025 statt. Termin für eine mögliche Stichwahl ist der 25. Mai 2025.
Handlungsgrundlagen:
- Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LKWGMVrahmen
- Landes- und Kommunalwahlordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LKWOMVrahmen
Weiterführende Informationen:
Auf den Seiten der Landeswahlleiterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie weitere Informationen über die Kommunalwahlen. Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über verschiedene Wahlthemen.
- Landeswahlleiter des Landes Mecklenburg-Vorpommern https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landeswahlleitung
- Bundeszentrale für politische Bildung - Wahlthemen https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/250074/wahlen