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05.05.2026

Interessenbekundungsverfahren
- Abgabefrist bis 31.05.2026 -

Interessenbekundung für die Übernahme der Aufgabe

Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

gemäß Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII

Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 13 SGB VIII soll ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht werden, der in der Stadt Penzlin einschließlich dazugehöriger Ortsteile Projekte in der Jugendsozialarbeit umsetzt.

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