Hilfsnavigation

Blick auf Penzlin vom Mühlenberg Spiegelung
Logo natürlich Mecklenburgische Seenplatte
12.03.2023

Verbrennverbot von Gartenabfällen im den Monaten März und Oktober in der Stadt Penzlin und den Bereichen „Seeblick“ und „Neubrandenburger Chaussee“

Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden seitens unserer Bürgerinnen und Bürger hat sich die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung vom 21.06.2022 mit dem Thema Verbrennen von Gartenabfällen im März und Oktober beschäftigt. Es wurde beschlossen beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Allgemeinverfügung zur Untersagung zu beantragen, die per 26.09.2022 rechtskräftig veröffentlicht wurde.

Damit gilt in den Monaten März und Oktober, in denen sonst unter besonderen Umständen das Verbrennen von Gartenabfällen gestattet war, ein generelles Verbot zum Verbrennen für die Stadt Penzlin und die Bereiche „Seeblick“ und „Neubrandenburger Chaussee“. Vielmehr wird empfohlen den Penzliner Annahmehof zu nutzen, sofern ein Kompostieren auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von trockenem, abgelagertem Kamin- und Brennholz in Feuerschalen oder ähnlichen Behältnissen kleiner Größe zur Brauchtumspflege weiterhin gestattet ist.

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie hier herunterladen.

Kontakt

Herr Sven Flechner
Bürgermeister
Leiter der Verwaltung
Stadtverwaltung Penzlin
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin

Telefon+49 3962 2551-71
buergermeister@penzlin.de

Organigramm

Organigramm (74 kB)