Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden des Amtes Penzliner Land gesucht!
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 29. Oktober 2018 an:
Amt Penzliner Land
Kennwort: Schiedsperson
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
Aufgrund des Ausscheidens der Schiedspersonen muss der Amtsausschuss eine neue ehrenamtlich tätige Schiedsperson sowie deren Stellvertreter/in für die Amtsdauer von 5 Jahren wählen. Diese Schiedsperson und ihr Stellvertreter werden für alle Gemeinden des Amtsbereiches tätig werden. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die vorgerichtliche Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und das Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage. Alle im Gebiet des Amtes Penzliner Land wohnenden Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.
Im § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist zur Eignung für das Schiedsamt folgendes festgelegt:
„(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:
1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
(2) Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht im Bereich der Gemeinde oder im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Amtes wohnt.“
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 29. Oktober 2018 an:
Amt Penzliner Land
Kennwort: Schiedsperson
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau Linnmann unter der Tel.-Nr. 03962 255167 gerne zur Verfügung.
gez.
Linnmann
SB Ordnungswesen
Quelle: Amt Penzliner Land