Meldepflicht von Veranstaltungen von weniger als 50 erwarteten Besuchern und Teilnehmern
Mit Wirkung zum 16.3.2020 tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Meldepflicht von Veranstaltungen von weniger als 50 erwarteten Besuchern und Teilnehmern anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 in Kraft.
Mit Verweis auf den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern zu untersagen. Weiterhin sind Veranstaltungen unter 1.000 jedoch mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern zu untersagen. Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Teilnehmern oder Besuchern sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, darauf zu verzichten, private und öffentliche Veranstaltungen durchzuführen.
Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer erwarteten Anzahl von weniger als 50 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern müssen dem Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter Vorlage einer Risikobewertung im Vorfeld angezeigt werden. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Zulassungsgewährung des Gesundheitsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist auf der Homepage abrufbar unter
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
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Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte