Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in MV
Aufgrund des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 verordnet die Landesregierung zur Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland:
18.03.2020
Quelle: Stadt Penzlin
Quelle: Stadt Penzlin