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Notfallversorgung der Kinder läuft

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden 5,8 Prozent aller Kinder im Alter bis zu 11 Jahren in die so genannte Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen und bei Kindestagespflegepersonen aufgenommen. Das sind 1002 Kinder, deren Eltern beide in Berufen arbeiten, die in der jetzigen Lage an ihrem Arbeitsplatz im Sinne des Allgemeinwohls unverzichtbar sind. Sie arbeiten u.a. in medizinischen Berufen, in der Lebensmittelproduktion und in Bereichen der staatlichen Sicherheit und Ordnung.

In diesem Zusammenhang weist das Jugendamt noch einmal darauf hin, dass die Notfallbetreuung nur in Kindertageseinrichtungen mit einer gültigen Betriebserlaubnis bzw. bei Kindertagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis erfolgen kann. Die Betreuung von Kindern in Einrichtungen von Unternehmen ist nicht zulässig.

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18.03.2020 
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 

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