Hilfsnavigation

Blick auf Penzlin vom Mühlenberg Spiegelung
Förderobjekt

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

über die Aufhebung der Sonntagsverkaufsverbote, die Besuchsregelungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Absatz 2 SGB XI sowie von Einrichtungen und Unterkünften für vergleichbar schutzbedürftige Menschen (insbesondere Menschen mit Behinderungen), zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung der COVID-19 betroffenen Gebieten, Verbot des Betretens von Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und zur Regelung zur Schließung von Bildungseinrichtungen der Fort- und Weiterbildungs-Träger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für den Publikumsverkehr anlässlich der Eindämmung der  Atemwegserkrankung COVID-19 (Corona virus disease 2019)

19.03.2020 
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 

Kontakt

Amt Penzliner Land
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin

Telefon+49 3962 2551-0
Fax+49 3962 2551-70
stadtverwaltung@penzlin.de