ACHTUNG! Hundebestandaufnahme wird durchgeführt
Hundehalter sollten sich schnell melden
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erheben auch die Gemeinden des Amtes Penzliner Land sowie die Stadt Penzlin eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Amt Penzliner Land – Amt für Finanzen – Warener Chaussee 55a – 17217 Penzlin) angemeldet werden. Die Höhe der jährlichen Hundesteuer regelt die jeweilige Hundesteuersatzung.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Amtsverwaltung davon aus, dass einige der im Amtsgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wurde festgelegt, dass eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden soll. Dazu werden alle Haushalte im Amt Penzliner Land in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu führt jeder Mitarbeiter eine vom Amt Penzliner Land ausgestellte Legitimation mit sich.
Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund der Covid 19 Pandemie werden selbstverständlich eingehalten
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden.
Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
Melden Sie Ihren Hund noch heute über den Postweg an:
Amt Penzliner Land - Amt für Finanzen - Warener Chaussee 55a - 17217 Penzlin
Den Vordruck finden Sie HIER
und auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land unter folgender Adresse:
https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Formulare/Abgaben-und-Finanzen/
Gerne können Sie Ihren Hund auch während der Sprechzeiten (Mo., Di., Do. 9:00-12:00 Uhr, Di. 13:00-16:00 Uhr, Do. 13:00-18:00 Uhr) im Amt Penzliner Land im Amt für Finanzen/Steuern anmelden.
Ihr Amt für Finanzen des Amtes Penzliner Land
Quelle: Amt Penzliner Land