Hinweis zur maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Penzlin
Ab dem 15. März 2023 wird die maschinelle Straßenreinigung in der Stadt Penzlin, entsprechend der Satzung erfolgen. Bis zum Beginn des Einsatzes der Straßenkehrmaschine haben die anliegenden Grundstückseigentümer die Reinigung entsprechend der Satzung selbst durchzuführen.
Da bei starker Verschmutzung eine ordnungsgemäße Reinigung durch die Kehrmaschine nicht gewährleistet werden kann, bitten wir eine Intensivreinigung nach den Wintermonaten (vor allem im Bereich der Rinnsteine) durchzuführen. Von Seiten des Ordnungsamtes werden hierzu verstärkt Kontrollen durchgeführt. Des Weiteren wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Quelle: Stadt Penzlin