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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

Zum 01. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Das bedeutet, dass ab dem 01. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum ihre Gültigkeit (Ausnahme: das Gesicht des Kindes hat sich nicht nur leicht, sondern sehr stark verändert und eine Identifizierung ist nicht mehr möglich). 

Gründe für die Abschaffung:

Kinderreisepässe dürfen bisher nur für maximal zwölf Monate ausgestellt werden, da diese keinen elektronischen Chip enthalten. Reguläre Reisepässe oder Personalausweise sind mehrjährig gültige Dokumente, die mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie einem elektronischen Chip ausgestattet sind. Somit ist der Kinderreisepass im Vergleich zum regulären Reisepass oder Personalausweis ein nur schwach geschütztes Dokument. 

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein. 

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird. 

Mit der Abschaffung wird künftig auch der Aufwand der Eltern für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. 

Wenn Sie als Eltern für ihr Kind ein Ausweisdokument benötigen, kann ab dem 01.01.2024 nur noch ein Personalausweis oder ein Reisepass (auch für Säuglinge) ausgestellt werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei für Personalausweise derzeit ca. vier Wochen und für Reisepässe derzeit ca. fünf Wochen beträgt. Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei kann sich aufgrund von hohem Bestellaufkommen verlängern.

Das Einwohnermeldeamt hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit und kann Ihnen nicht garantieren, dass Ausweisdokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt hergestellt sind.

Beantragen Sie daher rechtzeitig neue Ausweisdokumente. 

Wenn Sie befürchten, dass beispielsweise der Reisepass nicht rechtzeitig fertig sein könnte, besteht die Möglichkeit, einen Express-Pass zu beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei innerhalb einer Woche hergestellt und hat einen Gebührenzuschlag von 32 €. 

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bitte informieren Sie sich vorab, welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen.

Informationen zu Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Dort erhalten Sie Auskünfte, ob für das jeweilige Urlaubsland ein Personalausweis ausreichend ist oder ob ein Reisepass zur Einreise vorgelegt werden muss. 

Was ist bei Ausweisdokumenten für Säuglinge / Kleinstkinder zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden.

Haben Sie als Eltern Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten Sie ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann. 

Gebühren:

Personalausweis

für Personen unter 24 Jahre

22,80 € Gebühr

6 Jahre Gültigkeit

Personalausweis

für Personen über 24 Jahre

37,00 € Gebühr

10 Jahre Gültigkeit

Reisepass

für Personen unter 24 Jahre

37,50 € Gebühr

6 Jahre Gültigkeit

Reisepass

für Personen über 24 Jahre

60,00 € Gebühr (ab 2024 70,00 €)

10 Jahre Gültigkeit

Expresszuschlag für Reisepass

 

32,00 € zusätzlich

 

Öffentliche Sprechzeit (ohne Terminvergabe)

Montag:         9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag:    9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
21.11.2023 
Quelle: Amt Penzliner Land 

Kontakt

Amt Penzliner Land
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin

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