Mitteilung zur Einreichung von Beiträgen für die "Havelquelle"
Liebe Vereine, liebe Kulturschaffende des Amtes Penzliner Land,
Ihrer regen Zuarbeit ist es zu verdanken, dass die Havelquelle in den vergangenen Monaten ein wenig bunter und lebendiger geworden ist. Viele anschauliche Veröffentlichungen haben dafür gesorgt, dass Veranstaltungshinweise, Event-Rückblicke und diverse Ankündigungen für einen guten Informationsfluss gesorgt haben.
Um in der mancher Tage überwältigenden Menge an kreativsten Zuarbeiten auch weiterhin navigieren zu können, möchten wir Sie um Ihre Hilfe bitten.
Damit unser Amtsblatt, das vorrangig für die Veröffentlichung wichtiger Bekanntmachungen, Hinweise und Informationen vorgesehen ist, dennoch übersichtlich bleibt, bitten wir Sie darum, zukünftige zu veröffentlichende Zuarbeiten folgendermaßen anzupassen:
Sofern Sie Ihre Zuarbeiten stets per Mail an stadtverwaltung@penzlin.de gesandt haben, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie Texte ausschließlich als Word-Datei übersenden, die eine maximale Länge von 500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht übersteigen. Wenn Sie Texte einreichen, die länger ausfallen, werden Sie per Mail an Sie zurückgewiesen, mit der Bitte, den Entwurf auf eine entsprechende Länge zu kürzen. Wenn Sie Ihren Texten noch ein Bild anhängen möchten, übersenden Sie diese bitte ausschließlich als png- oder jpeg-Datei. Bilder, die als PDF-Datei eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und nicht veröffentlicht. Bei Einsendungen, die mehr als eine Bilddatei enthalten, wird dennoch in Absprache mit dem Einsender oder der Einsenderin nur ein Bild jeweils pro Artikel veröffentlicht.
Wenn Ihre Einsendungen nach Ermessen der Verwaltung eher einer Werbeanzeige als einem Bericht ähneln, wird Ihre Einsendung nicht veröffentlicht. Für die Veröffentlichung von Werbeanzeigen nutzen Sie bitte die Möglichkeiten, die der Linus Wittich Verlag dahingehend offeriert.
Sollten Sie Ihre Zuarbeiten bisher über ein Nutzerkonto im Content Management System (CMS) des Verlages eingestellt haben, gelten die Einschränkungen in Bezug auf Beitragslänge, -art, -umfang und Ergänzung um Bilder gleichermaßen. Sämtliche Einsendungen werden vor der Druck-Freigabe an den Verlag geprüft und bei erheblichem Verstoß gegen die Einschränkungen entweder gekürzt oder entfernt.
Bekanntmachungen oder Mitteilungen der Verwaltung, durch Behörden oder Informationen mit ähnlich offiziellem Charakter bleiben von dieser Einschränkung unberührt.
Wir freuen uns auch weiterhin auf Ihre Zuarbeit und danken Ihnen vorab für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.
Quelle: Amt Penzliner Land