Interessenbekundungsverfahren
- Abgabefrist bis 31.03.2026 -
Interessenbekundung für die Übernahme der Aufgabe
Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII gemäß Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII
Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 13 SGB VIII soll ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht werden, der in der Stadt Penzlin einschließlich dazugehöriger Ortsteile Projekte in der Jugendsozialarbeit umsetzt.
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11.02.2026
Quelle: Stadt Penzlin
Quelle: Stadt Penzlin
