Auch in 2026 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V).
Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken und die Versorgung vor Ort langfristig zu sichern – etwa durch Handwerksbetriebe, Dorfgaststätten oder andere kleingewerbliche Dienstleistungen. Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.
Bezuschusst werden Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter – zum Beispiel Maschinen, Geräte oder Ausstattung – sowie begleitende Planungs- und Beratungsleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen. Der Fördersatz beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung (max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren).
Wichtige Voraussetzungen:
Die Betriebsstätte muss in einer ländlichen Region liegen (außerhalb großer und mittelgroßer Städte).
Der überwiegende Absatz des Unternehmens erfolgt im Umkreis von 50 km.
Anträge können seit dem Inkrafttreten am 11. August ganzjährig und online gestellt werden. Das digitale Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Ministeriums unter dem Bereich Projektförderung (www.regierung-mv.de).
Quelle: Amt Penzliner Land
