13.03.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
über die Meldepflicht von Veranstaltungen mit 50 bis 999 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 (Corona virus disease 2019)