13.03.2024
Gartenabfälle verbrennen bleibt grundsätzlich verboten
Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein!
13.03.2024
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte