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13.03.2024

Gartenabfälle verbrennen bleibt grundsätzlich verboten

Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein!

13.03.2024 
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte