Aufhebung der Leibeigenschaft
1816, 18. Oktober: Ferdinand von Maltzan Freiherr zu Wartenberg und Penzlin, Erblandmarschall, ließ in der Marienkirche bekanntgeben, daß auf seinen Gütern die Leibeigenschaft aufgehoben wird
„jedoch mit Vorbehalt aller gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen“. Zu seinen Besitzungen gehörten um 1816 die Güter: Werder, Neuhof, Mallin, Alt Rehse, Wustrow, Lübkow, Groß Helle (seit 1785), Krukow (1786), Peckatel und Peutsch (1796).
Die Verordnung des Herzogs Friedrich Franz von Mecklenburg, die in der Kirche vom Präpositus Eberhard verlesen wurde, hatte folgenden Wortlaut:
„Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg.
Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Wohlgeborener lieber Getreuer!
In gnädigster Berücksichtigung eurer Vorstellung vom 24. d.M. (?) concediren wir euch hierdurch gnädigst: daß nicht nur die Fahne des Penzliner Landsturm-Bataillon am 18. October d.J. in der Kirche zu zum immerwährenden Andenken aufgehangen, sondern auch, daß an eben dem Tage den Leibeigenen in euern Gütern von euch die Freiheit gegeben werden möge, jedoch mit Vorbehalt aller gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen, besonders in Ansehung der Bauerngehöfte, in so fern selbige nicht bloß in der bisherigen persönlichen Leibeigenschaft beruhen.
Wonach ihr euch zu richten und Wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.
Gegeben auf Unserer Festung Schwerin, den 5. Octbr. 1816
Friedrich Franz A.G. Brandenstein“