ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.amt-penzliner-land.de.
Die Stadt Penzlin ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei älteren Dokumenten können unter anderem eine korrekte Überschriftenstruktur, Dokument-Tags, Alternativtexte für Abbildungen oder eine sinnvolle Lesereihenfolge fehlen. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen. - Einzelne zum Download angebotene Office-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
- Auf einzelnen Seiten sind Inhalte externer Anbieter eingebunden. Für deren barrierefreie Gestaltung sind teilweise die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Soweit uns Barrieren bekannt sind, werden diese nachfolgend benannt.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Werden uns weitere Barrieren bekannt, bemühen wir uns, diese im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.09.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 31.07.2026 bis 03.08.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Die Erklärung wurde zuletzt am 04.09..2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website https://www.amt-penzliner-land.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Penzlin
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
Telefon: +49 3962 2551-0
Telefax: +49 3962 2551-53
stadtverwaltung(@)penzlin.de
5. Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von vier Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle(@)sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter:
www.barrierefreies-web-mv.de.